Als Teil einer Schulgemeinschaft bemühen wir uns alle gemeinsam um ein angenehmes Unterrichts- und Schulklima. Alle haben dabei Pflichten und Rechte.

Erziehungsarbeit ist vorranging Aufgabe der Eltern, Unterrichtsarbeit Aufgabe der Lehrer/innen.

· Die Schülerinnen und Schüler müssen durch ihre Mitarbeit und ihr Benehmen im Unterricht, im Schulgebäude und bei Schulveranstaltungen den Unterricht unterstützen und sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, tolerant und höflich verhalten.

· Verbale und körperliche Gewalt sind in der Schule verboten und werden im Rahmen des SCHUG § 49 geahndet.

· Eltern schicken ihr Kind pünktlich zur Schule und benachrichtigen die Schule am ersten Tag des Fernbleibens des Unterrichtes. Abwesenheit wegen Krankheit für mehr als 5 Tage muss von einem Arzt bestätigt werden.

· Das unentschuldigte Verlassen des Schulgebäudes während des Unterrichts ist nicht erlaubt.

· Der Parkplatz vor der Schule ist Privatgrund und darf von SchülerInnen /Eltern nicht benützt oder begangen werden. (Unfallgefahr)

· Schulfremde Personen dürfen nur nach Voranmeldung/ Einladung der Direktion oder Lehrer das Schulgebäude betreten.

· Wir halten die Garderobe, das Klassenzimmer und die WC – Anlagen sauber und wir entsorgen den Müll fachgerecht.

· Das WC ist in der Pause zu benutzen.

· In den kleinen Pausen wird das Klassenzimmer nur zum WC-Gang und zum Jause kaufen (nach Einteilung) verlassen.

· Persönliche Hygiene, Körperpflege und angemessene Kleidung sind uns ein großes Anliegen.

· Kaugummis, Chips, Eiscreme, Dosengetränke, Energydrinks, dürfen in der Schule nicht konsumiert werden.

· Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Wertgegenständen.

· Das unerlaubte Fotografieren, Filmen und Anfertigen von Tonaufnahmen im gesamten Schulhaus sind untersagt.

· Apps wie School Fox, MS Teams bzw. das KEL-Heft dienen zur guten Kommunikation zwischen Kindern & Lehrpersonen sowie Eltern & Lehrpersonen und müssen regelmäßig kontrolliert werden.

· Die Verantwortung und möglichen Konsequenzen für das Handeln des eigenen Kindes im Bereich sozialer Medien wie TikTok, Instagram, Snapchat… und Nachrichtendiensten (z.B. WhatsApp…) liegen bei den Erziehungsberechtigten. Die Schule kann durch „Safer Internet“ Workshops unterstützten.

· Der Besitz, Konsum und die Weitergabe von Alkohol, Tabakwaren & verwandter Erzeugnisse sind ausnahmslos verboten.

· Der Gebrauch von Handys und anderen elektronischen Geräten ist im Schulgebäude vor und während der Unterrichtszeit, in den Pausen und bei Schulveranstaltungen/Schulbezogenen Veranstaltungen nicht erlaubt. Bei mehrtätigen Schulveranstaltungen (z.B. Schikurs…) kann es Ausnahmen geben.

· Das Handy wird in der Früh in die Lade des Lehrertisches gelegt. Es wird am Unterrichtsende wieder zurückgegeben.

· Das Handy darf in der Mittagspause (von 13.35-14.00) nur außerhalb des Schulgebäudes benützt werden.

· Der Laptop darf in einer „Freistunde“ in der Aula für unterrichtsbezogene Arbeiten benützt werden.

Schulfremde Personen:

Personen sind nur dann berechtigt, sich in der Schule aufzuhalten, wenn sie:

1. verpflichtet sind, sich in der Schule aufzuhalten,

2. für Organisationen mit Sicherheitsaufgaben oder für Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben tätig sind,

3. ein rechtliches Interesse am Aufenthalt in der Schule haben,

4. eine Vereinbarung, die zum Aufenthalt berechtigt oder diesen erfordert, vorlegen können oder

5. zum Aufenthalt in der Schule durch die Schulleitung oder eine Lehrperson eingeladen wurden.

Alle anderen Personen sind als schulfremde Personen und somit, als nicht in der Schule aufenthaltsberechtigt anzusehen.

Schulveranstaltung

Aufgabe der Schulveranstaltungen ist die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichtes durch unmittelbaren und anschaulichen Kontakt zum wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben, durch die Förderung der musischen Anlagen der Schüler und durch die körperliche Ertüchtigung.

Als Schulveranstaltungen kommen insbesondere in Betracht:

1. Lehrausgänge,

2. Exkursionen,

3. Wandertage, Sporttag

Schulbezogene Veranstaltungen

Schulbezogene Veranstaltungen können zB. Wettbewerbe in Aufgabenbereichen einzelner Unterrichtsgegenstände oder Fahrten zu Veranstaltungen, die nicht unter Schulveranstaltungfallen, sein. Sie können eine Auswahl oder Anmeldeprozess beinhalten und müssen nicht notwendigerweise alle Schüler einer Klasse betreffen.